Die Exportzollabfertigung ist ein Zollverfahren, das auf den Versand von Waren aus der Europäischen Gemeinschaft in Drittländer sich bezieht.
Aufgrund der Kosteneffizienz des Verfahrens ist dieses nicht auf den Standort beschränkt, sondern darf es für jeden EU-Exporteur durchgeführt werden.
Wenn die Waren einen bevorzugten Ursprung haben, wird ein EUR-1-Formular bei der Einfuhr bestätigt. Mit diesem können die Waren in Drittländern zu ermäßigten Zolltarifen abgefertigt werden.
Da unsere Büros an strategischen Orten und wichtigen Transportrouten sich befinden und wir über Genehmigungen zur Vereinfachung verfügen, können wir unseren Kunden die Möglichkeit anbieten, eine Zollabfertigung alle Tagen des Jahres rund um die Uhr durchzuführen.
Bedingungen für den Exporteur:
- Eine gültige EORI-Nummer,
- Vertretungsvollmacht und
- Wenn ausgestellt: EUR.1-Vollmacht zur Ausstellung sowie ein Nachweis der bevorzugten Herkunft.