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Durchreiseverfahren

Dank dem Durchreiseverfahren wird es möglich, die Zollgütern durch EU-Hoheitsgebiet frei zu bewegen bzw. Gemeinschaftsgüter über Drittländer in die EU zurücksenden zu lassen.

Die Waren werden unter Zollkontrolle an die Zollstelle des Bestimmungsortes versandt, wo sie für das nächste Zollverfahren übergeben werden.

 

Es gibt folgende Verfahren zu befolgen: 

T1 – Durchreiseverfahren: hier werden die durch Zoll kontrollierten Waren zollfrei durch das Zollgebiet befördert
T2 – Gemeinschaftsinternes Durchreiseverfahren: hier werden Gemeinschaftsgüter durch die Drittländer transportiert und bei der Wiedereinreise zollfrei in einen anderen Mitgliedsstaat zurückgeführt. Das Drittländer-Durchreisedokument wird durch ein T2-Dokument abgedeckt.
T2L – dieses Durchreiseverfahren dient als Nachweis des Gemeinschaftsstatus der Waren. Es umfasst kein Drittländer-Durchreisedokument.

Da unsere Büros an strategischen Standorten und an wichtigen Transportrouten sich befinden und wir über Genehmigungen zur Vereinfachung verfügen, können wir unseren Kunden die Möglichkeit anbieten, die entsprechenden T-Dokumente das ganze Jahr durch und rund um die Uhr zu erstellen.

Durch qualitätsvolle Dienstleistungen und das hohe Niveau der Fachkompetenz,
die auf Vertrauen basiert, streben wir die Gesamtzufriedenheit und langfristige Zusammenarbeit an.

Vertrauen Sie uns!

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